Angebot WEG
Zusätzlich zu den gemäß der §§ 27 und 28 WEG zu erbringenden Grundleistungen, können mögliche Sonderleistungen, welche nicht in der Grundvergütung enthalten sind, angeboten werden:
- Durchführung weiterer Eigentümerversammlungen im gleichen Jahr, falls diese nicht durch ein Verschulden der Verwaltung erforderlich wurden ( 200,00 € ).
- Erstellen und beschaffen fehlender Verwaltungsunterlagen, die für eine ordnungsgemäße Verwaltung notwendig sind.
- Kopien für Beirat, von wichtigem Schriftverkehr (pro Kopie 0,25 €)
- Instandsetzungen/baulicheVeränderungen, deren Organisation und Überwachung (von über 5.000,00 € 3,5% von der Bausumme)
- Mahn- und Gerichtsverfahren jeder Art (nach Aufwand oder 2% des Streitwertes)
- Eigentumswechsel und dessen Bearbeitung (120,00 €)
- Sonderaufgaben, die dem Verwalter durch Beschluß der Eigentümerversammlung außerhalb der normalen Verwaltertätigkeit gemäß § § 27, 28 WEG entstehen (nach Aufwand)
- Überwachung der Gewährleistungsansprüche / Mitwirkung bei Versicherungs- und Gewährleistungsfällen und deren Überwachung (nach Aufwand)
- Die Vergütung nach Aufwand bei den Sonderleistungen beträgt für Firmeninhaber und Stellvertreter 50,00 €/Std. und Sachbearbeiter 25,00 €/Std.
Die aufgeführten Leistungen biete ich zu 20,00 € mtl. / pro WE zzgl. Umsatzsteuer an.
© IVS Immobilien-Verwaltungs-Service, Jacobstraße 17, 08060 Zwickau
Quelle: https://immobilienverwaltung-zwickau.de/Eigent%C3%BCmerversammlung