IVS Immobilien-Verwaltungs-Service
Uwe Meyer
Jacobstraße 17
08060 Zwickau


Tel.: 0375 59 50 96 20, Fax: 0375 59 50 96 23
http://info@immobilienverwaltung-zwickau.de

Die Leistungen bestimmen sich nach den §§ 27 und 28 WEG in der Fassung ab 01.12.2020. Diese periodischen Pflichten sind mit dem Pauschalhonorar von 23,00 € mtl. / pro WE zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer abgegolten.

Mit der Grundvergütung nicht abgegolten sind die aperiodischen Kosten, diese umfassen beispielhaft folgende Tätigkeiten:

  • Durchführung weiterer Eigentümerversammlungen im gleichen Jahr, falls diese nicht durch ein Verschulden der Verwaltung erforderlich wurden.
  • Erstellen und beschaffen fehlender Verwaltungsunterlagen, die für eine ordnungsgemäße Verwaltung notwendig sind. (nach Aufwand)
  • Versammlungsteilnahme von Wohnungseigentümern in elektronischer Form (§ 23 Abs.1)
  • Bauliche Veränderungen, deren Organisation und Überwachung (§20 WEG)
  • Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltung / Instandsetzung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG)
  • Mahn- und Gerichtsverfahren (Klagepauschale)
  • Eigentumswechsel und dessen Bearbeitung
  • Bescheinigung haushaltnaher Dienstleistungen
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Aufwand für Zensus 2022
  • Sonderaufgaben, die dem Verwalter durch Beschluß der Eigentümerversammlung außerhalb der normalen Verwaltertätigkeit gemäß § 27 Abs. 2 WEG entstehen (nach Aufwand)
  • Die Vergütung nach Aufwand bei den Sonderleistungen beträgt für Firmeninhaber und Stellvertreter 50,00 €/Std. und Sachbearbeiter 25,00 €/Std.

Sprechen Sie mit uns über Potentiale sowie Vermarktungsoptionen. Wir beraten Sie fachkundig rund um die Wohnungsverwaltung und Sie erhalten einen hochwertigen Service. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit.

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Quelle: https://immobilienverwaltung-zwickau.de/WEG-Wohnungsverwaltung

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